- Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald die Buchung des Zimmers oder der Räumlichkeiten durch den Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter oder Gast usw.) schriftlich vom Hotel ESPERANTO Kongress- und Kulturzentrum Fulda (im folgenden kurz „Hotel“ genannt) bestätigt wurde oder das Zimmer bzw. die Räumlichkeiten bereitgestellt worden sind. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
- Reservierungen, auch solche zugunsten von Reise-, Tagungs- und Seminarveranstaltern, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen), sind für das Hotel nur dann bindend, wenn der Kunde innerhalb der im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist die verbindliche Buchung erklärt.
- Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr, am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Bei Abreise nach 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind 50% des Zimmerpreises zu zahlen. Eine Abreise nach 18.00 Uhr wird mit 100% des Zimmerpreises zur Anrechnung gebracht. Sollte für den Anreistag nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft als 18.00 Uhr vereinbart worden sein, behält sich das Hotel die anderweitige Vermietung des Zimmers vor. Reservierte Räume (Tagungs- und Konferenzräume etc.) stehen dem Kunden nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Konferenzräume über den vereinbarten Zeitrum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung und Zustimmung durch die Veranstaltungsabteilung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Tagungsräume.
- Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, bis 14 Tage vor Ankunft der Gruppe eine Teilnehmerliste zu übermitteln.
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospektunterlagen oder abweichend aus der schriftlichen Bestätigung. Die Preise stimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, falls keine Festpreise in der Auftragsbestätigung genannt sind.
- Wird zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung der Zeitraum von 6 Monaten überschritten, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
- Alle Preise verstehen sich in € (EUR) und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung werden die Preise entsprechend angeglichen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Kunden. Die Rechnungen aus der Vermietung von Hotelzimmern und Erbringung sonstiger Leistungen sind sofort zahlungsfällig. Bei Abrechnung mit Veranstaltern ist die Rechnung binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlungsfällig.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss für die vereinbarten Leistungen 50% als Vorauszahlung in Rechung zu stellen sowie weitere 25% bei Inanspruchnahme der Leistungen am Ankunftstag und Restbetrag am Abreisetag durch Barzahlung zu fordern. Die Vertragserfüllung ist abhängig von der rechtzeitigen Überweisung der Anzahlung.
- Einzelgäste können bei individueller Buchung von Zimmern bis 24 Stunden vor Anreise vom Vertrag zurücktreten. Bei Buchungen von Zimmern und/oder Räumen für Gruppen (mehr als 5 Personen) von Reise-, Tagungs- und Seminarveranstaltern kann der Rücktritt nur bis zum 60. Tag vor dem Anreisetag durch den Kunden erklärt werden. Bei Buchung sonstiger Leistungen (ohne Hotelzimmer), Tagesveranstaltungen, Betriebs- und Familienfeiern, Empfängen etc. mit oder ohne Mahlzeiten kann der Rücktritt nur bis zum 30. Tage vor dem Veranstaltungstag durch den Kunden erklärt werden der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und nur dann wirksam, wenn er in den vorgenannten Fristen bei dem Hotel eingegangen und bestätigt worden ist.
- Wird der Rücktritt nicht fristgerecht erklärt, so ist der Kunde zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Einzelbuchung für ein Zimmer mit oder ohne Frühstück 90% und eines Zimmers mit Pension/Arrangement 60% des vereinbarten Preises. Bei Gruppen (ab 5 Personen) von Reise-, Tagungs- und Seminarveranstaltern beträgt die Entschädigung bei Stornierung von Zimmern und damit verbundener sonstiger Leistungen, insbesondere Verpflegung, vom 59. bis 30. Tag vor Anreise 60%, vom 29. bis 11. Tag vor Anreise 80% und vom 10. bis zum Anreisetag 90% des vereinbarten Preises. Bei sonstigen Leistungen beträgt die Entschädigung vom 29. bis 8. Tag 50%, vom 7. bis 3. Tag 80% und vom 2. bis zum Anreisetag 90% des vereinbarten Preises.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz im hoteleigenen Parkhaus, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
- Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während einer Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Das Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen und Exponaten im Rahmen von Tagungs-, Seminar- oder Bankett- und Ausstellungsveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen ist bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
- Für die Bezahlung von Veranstaltungsteilnehmern eventuell zusätzlich bestellten Getränke und Speisen haftet der Veranstalter. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
- Für die Anmietung von Hallen- und Eventflächen gelten die Überlassungs- und allgemeinen Geschäftsbedingungen der ESPERANTO-Halle.
- Hat das Hotel begründete Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik etc.) kann es die Veranstaltung absagen.
- Gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung gemäß BGDS hin.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Persönlich haftende Gesellschafterin:
KKF Beteiligungs- GmbH, AG Fulda HRB 2118
Geschäftsführer: Leo Groll